Seit dem 1.1.2015, mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 517/2014, ist die Häufigkeit der Dichtheitstests nicht mehr abhängig von der Kältemittel-Füllmenge, sondern vom CO₂-Äquivalent, also dem Treibhauspotenzial der Anlage. Das Füllgewicht wird hierzu mit dem GWP-Wert des Kältemittels multipliziert.
Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen unterliegen nach der neuen EU-Verordnung (517/2014) einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung. Klimaanlagen und Wärmepumpen mit mehr als 5 Tonnen CO2 Äquivalent müssen auf mögliche Leckagen überprüft werden.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitskontrollen ist der Betreiber verantwortlich!Danach ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Dichtheit der Systeme durch verschiedene Maßnahmen sicherzustellen. Bei Verstößen werden Bußgelder bis 50.000 EUR angedroht.
HORST KLIMA als zertifizierter und eingetragener Kälte-Klima-Fachbetrieb übernehmen wir für Sie die geforderte Dichtheitsprüfung nach EU Verordnung (517/2014).
Kontaktieren Sie uns telefonisch: +49 1514208 9884
oder E-Mail: info@horst-klima.de
und wir beraten Sie gerne