Dichtheitsprüfung

Die neue F-Gase-Verordnung (eigentlich Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006) löste die bisherige Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ab. Die neue F-Gase-Verordnung trat am 9. Juni 2014 in Kraft und gilt seit dem 1. Januar 2015.


Seit dem 1.1.2015, mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 517/2014, ist die Häufigkeit der Dichtheitstests nicht mehr abhängig von der Kältemittel-Füllmenge, sondern vom CO₂-Äquivalent, also dem Treibhauspotenzial der Anlage. Das Füllgewicht wird hierzu mit dem GWP-Wert des Kältemittels multipliziert.
Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen unterliegen nach der neuen EU-Verordnung (517/2014) einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung. Klimaanlagen und Wärmepumpen mit mehr als 5 Tonnen CO2 Äquivalent müssen auf mögliche Leckagen überprüft werden.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitskontrollen ist der Betreiber verantwortlich!Danach ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Dichtheit der Systeme durch verschiedene Maßnahmen sicherzustellen. Bei Verstößen werden Bußgelder bis 50.000 EUR angedroht.

HORST KLIMA als zertifizierter und eingetragener Kälte-Klima-Fachbetrieb übernehmen wir für Sie die geforderte Dichtheitsprüfung nach EU Verordnung (517/2014).

Kontaktieren Sie uns telefonisch: +49 1514208 9884
oder E-Mail: info@horst-klima.de
und wir beraten Sie gerne

 

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